Platzordnung

Der Übungsplatz und das Vereinsheim stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.

Die Benutzung des Übungsplatzes an den festgelegten Übungstagen regeln die Übungsleiter.

Sondernutzung regelt der Vorstand.

Nichtmitglieder haben außerhalb der Übungszeit keinen Zutritt zum Gelände.

Für alle Hunde, die auf dem Vereinsgelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung zu erbringen. Sowie bei neuen Hunden die Grundimmunisierung.

Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände bleibt jeder Hundeführer oder Besitzer verantwortlicher Halter im Sinne des BGB.

Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.

Tabak ist äußerst giftig für Hunde. Zigarettenkippen bitte stets in den Aschenbecher entsorgen und nicht auf den Boden werfen.

Die mitgeführten Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen.

Das freie Führen der Hunde ist nur mit Absprache mit den Übungsleitern erlaubt.

Die Unterbringung der Hunde hat so zu erfolgen, dass keine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen oder Tieren von diesen ausgehen kann. 

Jegliche Gewalt an Hunden ist auf dem kompletten Vereinsgelände untersagt.

Das Ablegen der Hunde an Zäunen und Vereinsanlagen z.B. Werbetafel, Hindernissen usw. ist nur zu Ausbildungszwecken in Absprache mit den Übungsleitern erlaubt.

Jeder ist verpflichtet, mit Geräten pfleglich und zweckdienlich umzugehen.

Nach dem Übungsbetrieb sind die Geräte sicher zu verwahren.

Bissige Hunde sowie notorische Raufer sind stets an der Leine zu führen und ggf. mit Maulkorb zu versehen.

Bei läufigen Hündinnen ist vor Beginn des Trainings der/die Übungsleiter davon in Kenntnis zu setzen.

05.09.2019


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